Das Berufskolleg
Das Werner-Richard-Berufskolleg bietet eine breite Palette schulischer Bildungsgänge von der beruflichen Grundbildung bis zum Erwerb der Fachhochschulreife. Das Berufskolleg ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule. Individuelle, den verschiedenen Behinderungen angepasste Förderung leisten wir in kleinen Klassen mit modernen Arbeitsmitteln durch qualifizierte Berufsschullehrer. Schulgeld wird nicht erhoben.
Über den regulären Stundenrahmen hinaus erteilenn wir individuellen schulischen Förderunterricht. Die Berechtigung, unser Berufskolleg zu besuchen, wird im Feststellungsverfahren des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) ermittelt.
Alle Abschlüsse und Qualifikationen entsprechen uneingeschränkt den staatlichen Regelungen.
WRBK Sekretariat
Am Grünewald 10-12
58300 Wetter
Tel: 02335 – 639 7810
Fax: 02335 – 639 7990
Kontakt: WRBK Büro
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, …
(Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG – AO-SF)
Vom 29. April 2005, geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2007
Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oder einem anderen Bildungsträger beginnen bzw. dort an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen, haben die Möglichkeit, das Berufskolleg zu besuchen, sofern das Berufskolleg als geeigneter Förderort festgelegt wird. Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg ist die Feststellung über die Notwendigkeit des sonderpädagogischen Förderbedarfs, wie er in den Verfahrensmaßstäben der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) vom 29. April 2005 des Landes Nordrhein-Westfalen, festgeschrieben ist.
Sonderpädagogischer Förderbedarf in der Sekundarstufe II
Die Schüler*innen des Berufskollegs beginnen ihre Ausbildungs- und Schulzeit im Alter zwischen 16 und 24 Jahren. Nicht alle Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben vor Eintritt in die Berufsausbildung eine Förderschule besucht. Oft stellt sich die Frage nach sonderpädagogischem Förderbedarf erst bei Beginn einer Berufsausbildung oder dem Eintritt in einen vollzeitschulischen Bildungsgang mit beruflicher Perspektive als umfänglich und nachhaltig heraus. Diese Problematik ist vielfach nur mithilfe der Möglichkeiten eines Berufskollegs mit besonderen Förderschwerpunkten zu überwinden.
Wer war Werner Richard?
Woher hat das Berufskolleg eigentlich seinen Namen?
Herr Werner Richard, der Namensgeber unserer Schule, war ein Werbekaufmann, der am 30. Mai 1916 in Hagen geboren wurde.
Er befasste sich sehr mit kreativen und musischen Dingen und heiratete im Jahre 1949 die Konzertsängerin Margarete Dörken, die Tochter Dr. Carl Dörkens, der gemeinsam mit seinem Bruder die weithin bekannte Lackfabrik in Herdecke gründete. Da die Ehe kinderlos blieb und seine Frau bereits 1973 verstarb, gründete Richard im Jahre 1987 eine Stiftung, die sich gemeinnützigen Zwecken widmen sollte und übertrug ihr einen Teil seines Vermögens. Leider erlebte er durch seinen frühen Tod die staatliche Anerkennung der Stiftung nicht mehr.
Die „Werner Richard – Dr. Carl Dörken – Stiftung“ fördert seit ihrer Gründung viele musische, kreative und soziale Projekte in der Region. Auch unser Berufskolleg wurde und wird von der Stiftung immer wieder unterstützt, sodass das Berufskolleg im Jahre 1998 den Namen „Werner-Richard-Berufskolleg“ annahm.
Förderkreis
Viele Leistungen einer attraktiven Schule, vor allem eines funktionierenden Schullebens sind mit dem regulären Budget einer Schule nicht zu bewältigen. Zuschüsse zu schulischen Hilfsmitteln, Finanzierungshilfen zu Notebooks für Schüler, Teilfinanzierungen von Klassen- oder Theaterfahrten sind Aufgaben, die nur mithilfe zusätzlicher Geldmittel bewältigt werden können.
Das Berufskolleg hat einen Förderkreis mit dem Namen
Impulse geben!
Falls Sie einen Betrag zu diesen Aufgaben leisten möchten, so versehen Sie Ihre Zahlung auf das Spendenkonto der ESV:
KD-Bank eG
BLZ: 350 601 90
IBAN: DE 40 3506 0190 2101 5990 54
bitte unbedingt mit dem Verwendungszweck „Impulse geben“.